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- §1 Ein vereinbarter Termin ist für alle Beteiligten bindend! Dies gilt bei schriftlicher, mündlicher und fernmündlicher Übereinkunft.
- §2 Ein Rücktritt kann mit einer Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Grundgage von beiden Seiten belegt werden
- §3 Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter für die fälligen Gema Gebühren verantwortlich
- §4 Die vereinbarte Gage ist (wenn nicht anders vereinbart ) direkt im Anschluss der Veranstaltung zu entrichten
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das wir teilweise gebrannte CD’s verwenden! Dies muss bei der GEMA - Anmeldung angegeben werden
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